Was ein kommunaler Wärmeplan ist und was nicht
Ein kommunaler Wärmeplan ist eine Strategie, keine Vorschrift. Er beschreibt, wie eine Stadt oder Gemeinde ihre Gebäude in Zukunft mit Wärme versorgen will: wo ein Wärmenetz wirtschaftlich ist, wo Wärmepumpen die naheliegende Lösung sind, welche Potenziale an Abwärme, Erdwärme oder Biomasse es gibt. Grundlage sind das Wärmeplanungsgesetz des Bundes und in Niedersachsen zusätzlich das Landes-Klimagesetz.
Für Eigentümer entscheidend: Der Wärmeplan selbst verpflichtet Sie zu nichts. Der Landkreis Peine formuliert das in seinen Fragen und Antworten ausdrücklich: Die Planung sei rechtlich unverbindlich und löse keine direkten Pflichten für Privathaushalte aus. Pflichten für die Heizung ergeben sich allein aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes, nicht aus dem Plan.
Trotzdem ist der Plan für Sie wichtig, denn er sagt, welche Optionen Ihr Haus in zehn Jahren realistisch haben wird. Ein Käufer, der weiß, dass seine Straße nie ein Wärmenetz bekommen wird, kalkuliert anders als einer, dem ein Anschluss in Aussicht steht.
Der Stand in Peine: Fernwärme in der Kernstadt, dezentral im Rest
Die Stadt Peine musste als Mittelzentrum nach dem Niedersächsischen Klimagesetz früher planen als die übrigen Gemeinden des Landkreises. Seit Dezember 2024 hat sie den Plan mit den Ingenieurbüros IP SYSCON und enercity sowie den Stadtwerken Peine erarbeitet. Am 21. Januar 2026 wurden die Ergebnisse laut Stadt Peine rund 130 Bürgerinnen und Bürgern im Forum Peine vorgestellt. Im Februar 2026 beriet der Rat; die Veröffentlichung des Abschlussberichts war für März 2026 angekündigt.
Das Ergebnis ist eindeutig: Wärmenetze sieht der Plan dort, wo sie bereits sind oder unmittelbar anschließen: das Fernwärmenetz der Stadtwerke in der Kernstadt und ein Nahwärmenetz in Wendesse. Für den Großteil der Gebäude in Peine hält die Stadt eine dezentrale, also hausindividuelle Lösung für die wirtschaftlichste Versorgungsform. Übersetzt heißt das: Wer in Vöhrum, Stederdorf, Woltorf oder Dungelbeck ein Haus verkauft, verkauft ein Haus, das nach heutigem Planungsstand seine Heizung auch künftig selbst stellen wird.
Die Fernwärme der Stadtwerke ist zum 1. Januar 2026 günstiger geworden: Der Arbeitspreis sank von 11,81 auf 10,94 Cent je Kilowattstunde brutto, der Grundpreis stieg um 2,2 Prozent auf 57,49 Euro je Kilowatt Anschlussleistung. Für ein Einfamilienhaus mit 27.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und 15 Kilowatt Anschlusswert nennen die Stadtwerke eine Entlastung von rund 219 Euro im Jahr (Preismitteilung der Stadtwerke Peine zum 1. Januar 2026). Ein bestehender Fernwärmeanschluss in der Kernstadt ist damit ein Verkaufsargument, das ins Exposé gehört.
Die Gemeinden im Landkreis: Pläne liegen weitgehend vor
Für die sechs Gemeinden des Landkreises gilt die Frist des Wärmeplanungsgesetzes: Bis zum 30. Juni 2028 muss ein Wärmeplan vorliegen. Der Landkreis begleitet die Gemeinden über seine Klimaschutzagentur. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen; im Landkreis trifft das nach dem Stand des Landesamtes für Statistik vom 30. September 2025 nur auf Hohenhameln zu. Die meisten haben ihre Planung deutlich früher vorgelegt, nach unserer Recherche auf den Internetseiten der Gemeinden (Stand 8. Oktober 2026):
Edemissen: Abschlussbericht vom 23.09.2025; Nahwärme nur in begrenztem Umfang, geplant ist ein Netz mit zentraler Wärmepumpe am Schulzentrum Am Mühlberg
Hohenhameln: Ergebnisse am 08.09.2025 vorgestellt, Abschlussbericht veröffentlicht; Fokusgebiete für Wärmenetze ausgewiesen
Ilsede: Entwurf am 11.02.2026 vorgestellt, der Beschluss durch den Rat ist vorgesehen
Lengede: Ergebnisse am 10.02.2026 vorgestellt; Wärmenetz empfohlen für Lengede Kern, Woltwiesche Kern und Broistedt West, sonst Lösungen im einzelnen Haus
Vechelde: Zwischenbericht im November 2025 im Fachausschuss vorgestellt, Endbericht veröffentlicht
Wendeburg: Ergebnisse am 03.02.2026 vorgestellt, Bericht veröffentlicht; Fokusgebiete für gemeinschaftliche Lösungen ausgewiesen
Für Eigentümer dort ist die Lage einfacher, als sie klingt: In Gemeinden, die fast vollständig aus Ein- und Zweifamilienhäusern bestehen, sehen die Pläne Wärmenetze nur in einzelnen Ortskernen und Fokusgebieten vor. Liegt Ihr Haus außerhalb davon, wird die Heizungsfrage im Haus selbst entschieden: mit einer Wärmepumpe, mit Biomasse oder (seit Juli 2026 wieder ohne Vorgabe) mit einer neuen Öl- oder Gasheizung. Ob Ihre Straße in einem solchen Gebiet liegt, zeigt der Plan Ihrer Gemeinde.
Die Gesetzesänderung vom Juli 2026: 65-Prozent-Regel gestrichen
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen; sie wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt im Kern seit dem 29. Juli 2026. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die wichtigste Änderung für Verkäufer: Die Pflicht, eine neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, ist aufgehoben. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne diese Vorgabe eingebaut werden.
An ihre Stelle treten Vorgaben für die Brennstoffe: eine Grüngasquote, deren Einzelheiten der Bund bis zum 1. Dezember 2026 festlegen will, und eine stufenweise steigende Beimischung klimaneutraler Anteile für Heizöl und Gas ab 2029. Bis 2045 sollen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein (Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 29. Juli 2026). Für ein Haus mit alter Ölheizung heißt das: Der Weiterbetrieb ist erlaubt, aber die Brennstoffkosten werden über die Jahre steigen, und genau so rechnen informierte Käufer.
Nicht aufgehoben ist die Energieausweispflicht: Wer verkauft, braucht weiterhin einen gültigen Ausweis, und die Kennwerte gehören weiterhin in die Anzeige. Bei Zweifeln im Einzelfall hilft ein Energieberater oder die Verbraucherzentrale.
Was das für Ihren Verkauf bedeutet
Erstens: Sie müssen vor dem Verkauf keine neue Heizung einbauen. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ist kein Verkaufshindernis, wohl aber ein Preisfaktor, den Käufer einpreisen. Eine Heizung kurz vor dem Verkauf zu tauschen, rechnet sich fast nie; der Käufer zahlt den Tausch selten in voller Höhe mit.
Zweitens: Sagen Sie, was ist. Baujahr der Heizung, Energieträger, letzter Schornsteinfegerbefund, Verbrauch der letzten drei Jahre: Wer diese Angaben im Exposé offenlegt, nimmt dem Käufer die Unsicherheit und sich selbst das Nachverhandlungsargument.
Drittens: Nutzen Sie den Wärmeplan als Argument. Ein Haus im Fernwärmegebiet der Kernstadt hat eine Antwort auf die Heizungsfrage, ein Haus mit Wärmepumpe ebenso, ein Haus im dezentralen Gebiet mit Photovoltaik und gedämmtem Dach auch. Wir nehmen diese Einordnung in unsere Einschätzung vor Ort auf. Sie gehört heute zu den Punkten, die Käufer früh ansprechen.