Was der Bodenrichtwert ist
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter unbebauten Baugrund innerhalb einer festgelegten Zone. Ermittelt wird er von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Grundlage der tatsächlich beurkundeten Kaufpreise (§§ 192 ff. BauGB).
Die Gutachterausschüsse erhalten Abschriften sämtlicher Kaufverträge ihres Zuständigkeitsbereichs. Damit beruht der Bodenrichtwert auf echten Transaktionen, nicht auf Angebotspreisen. Das unterscheidet ihn grundlegend von den Durchschnittswerten der Immobilienportale.
Die Werte werden zum Stichtag 1. Januar ermittelt und für jede Zone getrennt ausgewiesen.
Was er ausdrücklich nicht ist
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert, kein Kaufpreis und keine rechtsverbindliche Wertermittlung. Er beschreibt den Boden, nicht das Gebäude darauf. Wer ein bebautes Grundstück verkauft, kann den Wert seiner Immobilie deshalb nicht aus dem Bodenrichtwert ableiten.
Er gilt zudem für ein Grundstück mit den für die Zone typischen Eigenschaften. Weicht Ihr Grundstück davon ab (im Zuschnitt, in der Größe, in der zulässigen Bebauungsdichte), weicht auch sein Wert ab. Für eine dichtere oder lockerere Bebauung gibt es amtliche Umrechnungswerte; sie gelten aber jeweils nur für ihre Zone.
Und schließlich: Innerhalb einer Gemeinde gibt es viele Zonen. Ein einzelner Wert beschreibt nie die ganze Gemeinde.
Die Werte im Landkreis Peine
Die aktuellen Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 zeigen eine erhebliche Spannweite innerhalb des Landkreises. Auf unseren Ortsseiten nennen wir je Gemeinde den Wert einer Beispielzone. Eine Rangfolge der Gemeinden folgt daraus nicht: Es sind sieben einzelne Zonen, und jede Gemeinde hat viele.
Den Wert für Ihren Ort finden Sie auf der Seite Ihrer Gemeinde, mit Zonenbezeichnung und Stichtag. Achten Sie dabei auf die Zone: Ein Wert aus dem Außenbereich sagt nichts über eine bebaute Ortslage, und umgekehrt.
Wie Sie den Wert für Ihre Adresse finden
Die Bodenrichtwerte sind öffentlich. In Niedersachsen stellt das Fachinformationssystem BORIS-NI die Werte bereit; Auskunft erteilt außerdem die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Wichtig bei der Abfrage: Achten Sie auf die Nutzungsart. Ein Wert für Wohnbaufläche ist etwas anderes als einer für Gewerbe oder für landwirtschaftliche Fläche. Und prüfen Sie, ob die gefundene Zone tatsächlich Ihre Adresse abdeckt. Gerade an Ortsrändern liegen Zonen mit sehr unterschiedlichen Werten dicht beieinander.
Wofür der Wert praktisch taugt
Für den Verkauf eines unbebauten Baugrundstücks ist der Bodenrichtwert ein guter Ausgangspunkt. Für ein bebautes Grundstück ist er ein Baustein unter mehreren, neben dem Zustand des Gebäudes, der Wohnfläche, dem energetischen Stand und den tatsächlichen Vergleichspreisen der letzten Monate.
Steuerlich hat er eigenes Gewicht: Bei der Bedarfsbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer fließt er in die Ermittlung des Grundbesitzwerts ein. Auch für die Grundsteuer ist er eine Rechengröße.
Für Ihre Verkaufsentscheidung gilt: Der Bodenrichtwert sagt Ihnen, wo Ihre Lage im Landkreis steht. Was Ihre Immobilie erzielt, sagt er nicht.