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Eulenblick Immobilien

Umzug im Alter

Kleiner wohnen: Haus verkaufen ohne Zeitdruck

Das Haus ist zu groß geworden, die Treppen zu steil? Ein Umzug in eine passende Wohnung ist eine große Entscheidung, und oft eine, die den Alltag leichter macht. Wir begleiten Sie dabei ohne Eile. Auch wenn es erst in ein, zwei Jahren so weit ist: Fragen können Sie schon jetzt, ohne sich festzulegen.

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Worum es meistens geht

Mehr als nötig

Ein großes Haus bindet Zeit, Geld und Energie. Verkleinern schafft Freiraum.

Barrierefrei wohnen

Eine ebenerdige Wohnung erleichtert den Alltag, oft zentral und gut angebunden.

Der richtige Zeitpunkt

Verkaufen, solange Sie entscheiden — nicht, wenn es jemand anderes muss.

Wann der richtige Zeitpunkt ist

Den einen perfekten Zeitpunkt gibt es nicht, aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Verkaufen Sie, solange Sie selbst entscheiden, und nicht erst, wenn die Umstände es erzwingen. Wer früh plant, hat die Wahl und kann in Ruhe die passende Wohnung suchen.

Erste Anzeichen sind oft praktischer Natur: Treppen werden mühsamer, Räume bleiben ungenutzt, Garten und Instandhaltung kosten mehr Kraft als Freude. Das darf sich wie ein Abschied anfühlen. Es ist aber auch die Gelegenheit, den Alltag leichter zu machen.

Umbauen oder umziehen?

Nicht jeder, dem das Haus mühsam wird, muss ausziehen. Ein Treppenlift, eine bodengleiche Dusche statt der Wanne oder breitere Türen können ein Haus für weitere Jahre bewohnbar halten. Diese Frage verdient eine ehrliche Antwort, bevor Sie über einen Verkauf nachdenken.

Für solche Umbauten kann die Pflegekasse einen Zuschuss geben, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, auch schon Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause möglich macht oder erheblich erleichtert, oder dass Sie damit wieder selbständiger leben können. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gibt es bis zu 4.180 Euro je Person, für ein Paar, wenn beide einen Pflegegrad haben, also bis zu 8.360 Euro; höchstens 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 und § 28a SGB XI, Beträge seit 01.01.2025). Die Kasse kann zahlen, muss aber nicht. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Auch ein Umzug in eine passendere Wohnung, etwa vom Obergeschoss ins Erdgeschoss, kann als solche Maßnahme bezuschusst werden. Umzug und Anpassungen in der neuen Wohnung bleiben dann zusammen bei höchstens 4.180 Euro (Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands zum SGB XI, Fassung vom 02.04.2026).

Den KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung (455-B) können Sie derzeit nicht beantragen: Seit dem 31.07.2026 nimmt die KfW dafür keine Anträge mehr an. Der Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ steht weiter bereit, solange Haushaltsmittel verfügbar sind: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit über Ihre Hausbank (Stand Oktober 2026).

Was in Ihrem Haus baulich sinnvoll ist, können Sie mit der Wohnraumberatung des Senioren- und Pflegestützpunkts Niedersachsen im Landkreis Peine durchgehen. Sie unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen dabei, ihre Wohnung sicherer und barrierearmer zu machen. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall gezahlt wird, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse oder der Pflegeberatung.

Ein Treppenlift löst die Treppe, aber nicht den Garten, die Heizung oder die Zimmer, die leer stehen. Trägt der Umbau, spricht vieles fürs Bleiben. Wird das Haus selbst zur Last, spricht mehr für den Umzug. Dann stellt sich als Nächstes die Frage nach der Reihenfolge.

Erst verkaufen oder erst kaufen?

Diese Frage stellen sich fast alle, die umziehen möchten. Beide Wege sind machbar, und beide haben einen Haken: Wer zuerst kauft, braucht eine Zwischenfinanzierung. Wer zuerst verkauft, braucht eine Bleibe für die Zwischenzeit.

Es gibt einen Ausweg: Den Tag der Übergabe können Sie im Kaufvertrag frei vereinbaren, auch mehrere Monate nach dem Notartermin. Bis dahin wohnen Sie weiter in Ihrem Haus. Damit lässt sich der Verkauf häufig so legen, dass Sie ohne Lücke und ohne finanziellen Druck von der alten in die neue Wohnung wechseln.

Der Wert Ihres Hauses ist dabei die Grundlage: Er bestimmt Ihren finanziellen Spielraum für die neue Wohnung. Deshalb steht die Wertermittlung meist am Anfang der Planung.

Was Eigentumswohnungen im Landkreis nach Baujahr kosten

Wer ins Kleinere zieht, denkt oft an eine Eigentumswohnung. Die Tabelle zeigt, was Wohnungen im Landkreis Peine je Quadratmeter Wohnfläche gekostet haben, getrennt nach Baujahr, ausgewertet aus den Kaufverträgen vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2025. Es sind Medianwerte: Die Hälfte der Verkäufe lag darüber, die andere Hälfte darunter.

Lesen Sie die Zeilen mit etwas Vorsicht. In einigen Klassen stehen nur wenige Kauffälle, dort verschiebt schon ein einzelner Verkauf den Wert. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen dem Erstverkauf einer neu gebauten Wohnung und dem Weiterverkauf. Und die neueste Klasse ist nicht automatisch die teuerste.

Eine Zahl für barrierefreie Wohnungen gibt es nicht. Die amtliche Statistik erfasst dieses Merkmal nicht. Seit dem 01.01.2019 gilt in Niedersachsen: In neu errichteten Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen alle Wohnungen barrierefrei sein (§ 49 Abs. 1 NBauO). Das gilt für Neubauten, nicht für den Bestand, und das Gesetz kennt Ausnahmen. Einen Aufzug schreibt es nicht für jedes dieser Häuser vor. Fragen Sie deshalb bei jeder Wohnung nach, wie Sie ohne Stufen bis zur Wohnungstür kommen.

Für Ihre Entscheidung zählen am Ende zwei Beträge: was Ihr Haus erlöst und was die Wohnung kostet, die zu Ihnen passt. Beide hängen an Lage, Größe und Zustand, nicht an einem Mittelwert. Über den ersten sprechen wir mit Ihnen, den zweiten können Sie dann in Ruhe danebenlegen.

Median-Quadratmeterpreise von Eigentumswohnungen im Landkreis Peine nach Baujahrsklasse, Berichtsjahr 2025
Baujahr Median-Preis je m² Wohnfläche Kauffälle
bis 1949 1.470 €/m² 11
1950–1977 1.480 €/m² 78
1978–1990 1.900 €/m² 14
1991–2010 2.010 €/m² 26
2011–2022 4.540 €/m² 31
ab 2023 3.490 €/m² 19
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, Berichtsjahr 2025 · dl-de/by-2-0 · immobilienmarkt.niedersachsen.de

Wohin im Landkreis Peine?

Wer aus Edemissen, Hohenhameln oder Wendeburg in eine altersgerechte Wohnung ziehen möchte, findet sie im eigenen Ort meist nicht. Der Landkreis besteht ganz überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern finden sich vor allem in der Stadt Peine.

Für viele bedeutet der altersgerechte Umzug deshalb nicht nur eine neue Wohnform, sondern auch einen neuen Ort: weg aus dem Dorf, in dem Sie vielleicht Jahrzehnte gelebt haben. Das ist der Teil, der die meisten am längsten zögern lässt, und er verdient mehr Aufmerksamkeit als die Frage nach dem Quadratmeterpreis.

Es gibt zwei Argumente, die dabei helfen. Erstens die Infrastruktur: In der Kernstadt sind Ärzte, Apotheken und Einkauf fußläufig erreichbar, und der Bahnhof Peine bindet an Hannover und Braunschweig an. Das wird wichtiger, wenn das Autofahren irgendwann beschwerlicher wird. Zweitens der Zeitpunkt: Wer früh sucht, kann warten, bis die passende Wohnung kommt. Wer unter Druck sucht, nimmt, was frei ist.

Entlastung bei allem, was dazugehört

Ein Hausverkauf bedeutet mehr als ein Inserat: Unterlagen zusammenstellen, das Haus herrichten, oft auch entrümpeln. Vieles davon müssen Sie nicht selbst stemmen. Wir übernehmen auf Wunsch die Schritte, die Ihnen zu viel werden.

Beim Entrümpeln geht es dabei nicht nur um Aufwand. Ein Haus, in dem vierzig Jahre gelebt wurde, steckt voller Dinge, über die sich nicht in einem Nachmittag entscheiden lässt. Planen Sie dafür Wochen ein, nicht Tage, und fangen Sie früh an, lange bevor ein Besichtigungstermin ansteht.

So bleibt Ihnen die Kraft für das, was nur Sie entscheiden können: was mit in das neue Zuhause kommt.

Worauf Sie achten sollten

Wert des Eigenheims

Ihr Haus ist oft die Grundlage für die neue Wohnung. Der Wert bestimmt Ihren Spielraum.

Zuschuss der Pflegekasse beantragen

Als eine Maßnahme gilt alles, was zum Zeitpunkt der Bewilligung nötig ist, auch über mehrere Räume. Den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen Sie mit Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse. Sie entscheidet innerhalb von drei Wochen, innerhalb von fünf, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt ist. Verstreicht die Frist, ohne dass die Kasse Ihnen einen hinreichenden Grund mitteilt, gilt der Zuschuss bis 4.180 Euro als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Steuer & Fristen

Wer sein Haus selbst bewohnt hat, verkauft in aller Regel steuerfrei, unabhängig von der Zehnjahresfrist (§ 23 EStG). Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt; prüfen lassen sollten Sie es bei Ihrer Steuerberatung.

Entlastung

Entrümpeln, Unterlagen, Termine: Wir organisieren, was Sie nicht selbst tragen möchten.

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberatung.

Worauf Sie sich in dieser Situation verlassen können

Der Verkauf richtet sich nach Ihrem Umzug

Vermarktungsstart und Übergabetermin stimmen wir auf Ihre neue Wohnung ab, nicht umgekehrt. Niemand soll ausziehen müssen, bevor das Neue bereitsteht. Die Reihenfolge ist die wichtigste Entscheidung dieses Vorhabens.

Wir sagen Ihnen vorher, wie klein der Wohnungsmarkt hier ist

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern finden sich im Landkreis vor allem in der Stadt Peine. Wer aus einem Haus in eine Wohnung ziehen möchte, landet damit in einem deutlich kleineren Markt. Was das für Zeitplanung und Preisvorstellung bedeutet, sprechen wir an, bevor Sie sich festlegen.

Was liegen bleibt, organisieren wir

Energieausweis, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung, auf Wunsch auch die Entrümpelung: Wir kümmern uns darum, statt Ihnen eine Liste in die Hand zu drücken.

Häufige Fragen zum altersgerechten Umzug

Muss ich erst kaufen oder erst verkaufen?

Beides ist möglich, und beides hat einen Haken: Wer zuerst kauft, braucht eine Zwischenfinanzierung. Wer zuerst verkauft, braucht eine Bleibe für die Zwischenzeit. In der Praxis lässt sich der Notartermin meist so takten, dass Sie nahtlos übergehen. Dafür muss der Zeitplan aber von Anfang an mitgedacht werden, nicht erst, wenn ein Käufer da ist.

Zahle ich Steuern auf den Verkauf?

Wenn Sie das Haus selbst bewohnt haben, in aller Regel nicht: Der Verkauf einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie bleibt steuerfrei, auch innerhalb der Zehnjahresfrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Anders kann es aussehen, wenn Teile vermietet waren. Das ist eine Frage für Ihre Steuerberatung. Wir sagen Ihnen, worüber Sie dort sprechen sollten.

Zahlt die Pflegekasse den Umbau oder einen Umzug?

Sie kann, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, auch schon Pflegegrad 1, wenn der Umbau die Pflege zu Hause möglich macht oder erheblich erleichtert oder Ihnen wieder ein selbständigeres Leben erlaubt. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gibt es bis zu 4.180 Euro je Person, für ein Paar, wenn beide einen Pflegegrad haben, also bis zu 8.360 Euro; höchstens 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, seit 01.01.2025). Auch ein Umzug in eine passendere Wohnung kann bezuschusst werden; Umzug und Anpassungen dort bleiben zusammen bei höchstens 4.180 Euro. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten oder des Umzugs.

Kann ich verkaufen und trotzdem wohnen bleiben?

Unter Umständen. Die üblichen Modelle sind der Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht oder Nießbrauch, die Leibrente und der Teilverkauf. Ob einer davon für Sie infrage kommt, hängt auch davon ab, ob sich dafür ein Käufer oder Anbieter findet. Leibrente und Teilverkauf sind Finanzprodukte; wir bieten sie nicht an und beraten nicht dazu. Wie die Modelle funktionieren, lesen Sie im Ratgeber „Verkaufen & wohnen bleiben“.

Wer hilft beim Entrümpeln?

Auf Wunsch organisieren wir Entrümpelung und Unterlagen. Sie müssen das nicht allein stemmen. Wichtig ist nur die Reihenfolge: Fotos und Besichtigungen wirken in einem geräumten Haus deutlich besser, deshalb planen wir das vor dem Vermarktungsstart ein.

Muss ich ausziehen, bevor das Haus verkauft wird?

Nein. Sie können bis zur Übergabe wohnen bleiben, und der Übergabetermin lässt sich im Kaufvertrag frei vereinbaren, auch mehrere Monate nach der Beurkundung. Käufer sind hier oft flexibler, als Verkäufer erwarten, weil auch sie planen müssen.

Muss ich schon einen Umzugstermin haben?

Nein, im Gegenteil: Je früher wir sprechen, desto mehr Spielraum haben Sie bei der Reihenfolge. Sie können sich auch melden, wenn der Umzug noch ein, zwei Jahre entfernt ist, einfach um zu wissen, womit Sie planen können.

Kann das Gespräch bei mir zu Hause stattfinden?

Ja. Wenn wir uns die Immobilie ansehen, kommen wir zu Ihnen. Sie müssen dafür nirgendwo hin. Vorher genügt aber meist ein Telefonat oder ein Austausch per E-Mail.

Was kostet mich der erste Schritt?

Für ein Gespräch stellen wir nichts in Rechnung, und es verpflichtet Sie zu nichts. Bepreist ist genau eine Leistung: eine ausführliche schriftliche Marktwerteinschätzung zum Vorlegen — 400 € (Endpreis), bei einem Verkaufsauftrag angerechnet.

Wie läuft der erste Kontakt ab?

Wir melden uns innerhalb eines Werktages. Wir fragen zuerst, was Sie vorhaben und in welchem Tempo, nicht nach Quadratmetern. Alles Weitere richtet sich danach.

Sprechen Sie unverbindlich mit uns.

Es gibt keinen Zeitdruck. Wir melden uns, hören zu und ordnen ein, was ein Verkauf in Ihrer Lage bedeuten würde. Wie schnell es weitergeht, bestimmen Sie.

  • ✓ Ein Gespräch, kein Vertrag
  • ✓ Ohne Verkaufspflicht
  • ✓ Sie bestimmen das Tempo

In Ihrem Tempo

Kein Termindruck, kein Drängen.

Eine E-Mail-Adresse oder Rufnummer genügt. Wir melden uns, wenn es Ihnen passt, und lassen Ihnen Zeit für jede Entscheidung.

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Schriftliche Einschätzung

Wir klären Umfang und Termin mit Ihnen.

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400 € (Endpreis), bei Verkaufsauftrag angerechnet. Noch kein Auftrag.

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