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Eulenblick Immobilien

Ratgeber

Verkehrswertgutachten: wann Sie eines brauchen und wann eine Einschätzung genügt

Wer seine Immobilie bewerten lassen will, hat zwei Möglichkeiten: das förmliche Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen oder eine Einschätzung für den Verkauf. Für einen Verkauf genügt in aller Regel die Einschätzung. Ein Gutachten brauchen Sie, wenn Finanzamt, Gericht oder Miterben eine Zahl verlangen, die standhalten muss.

Lesezeit rund 7 Minuten Redaktion Eulenblick Immobilien

Was ein Verkehrswertgutachten ist

Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert: der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Übersetzt: der Preis, den ein fremder Dritter zahlen würde, ohne Notlage und ohne Verwandtenrabatt. Wie er ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung: im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, mit den Daten des örtlichen Gutachterausschusses.

Ein Verkehrswertgutachten ist ein Dokument von meist 30 bis 60 Seiten, das Ortsbesichtigung, Grundbuch, Baulasten, Flächenberechnung, Zustand und Marktdaten nachvollziehbar zusammenführt und mit dem Namen und der Qualifikation des Sachverständigen unterschrieben ist. Es ist dafür gemacht, vor Dritten zu bestehen: vor einem Gericht, einem Finanzamt, einer Behörde.

Genau das unterscheidet es von einer Einschätzung für den Verkauf. Die braucht dieselbe Ortskenntnis, aber kein Format, das ein Richter prüft. Sie soll die Frage beantworten, mit welchem Preis Sie an den Markt gehen, nicht, welche Zahl in einer Akte steht.

Wann Sie ein förmliches Gutachten brauchen

Es gibt Situationen, in denen nur ein förmliches Gutachten weiterhilft, weil ein Dritter es verlangt oder weil eine Zahl rechtsverbindlich werden soll. Die wichtigsten sind: das Finanzamt, wenn Sie bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen niedrigeren Wert nachweisen wollen (§ 198 BewG). Das Betreuungsgericht, wenn ein Betreuer das Haus eines Betreuten verkaufen will und das Gericht den Preis prüft. Das Familiengericht im Zugewinnausgleich, wenn sich die Ehegatten nicht auf einen Wert einigen. Und die Zwangs- oder Teilungsversteigerung, in der das Gericht den Verkehrswert festsetzt (§ 74a ZVG); dort beauftragt allerdings das Gericht selbst.

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein Gutachten der richtige Weg sein: in einer Erbengemeinschaft, in der eine Seite den Wert nicht akzeptieren will; bei der Übertragung an ein Kind gegen Auszahlung der Geschwister; beim Sozialamt, wenn über den Einsatz des Hauses für Heimkosten gestritten wird. Überall dort, wo die Zahl nicht überzeugen, sondern standhalten muss.

Wer ein Gutachten erstellen darf und was es kostet

Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist nicht geschützt. Vor Gericht und beim Finanzamt zählen deshalb formale Qualifikationen: öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige und der Gutachterausschuss für Grundstückswerte selbst, der auf Antrag Verkehrswertgutachten erstellt (§ 193 Abs. 1 BauGB). Für den Landkreis Peine ist das der Gutachterausschuss Braunschweig bei der Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung.

Die Honorare sind frei vereinbar und richten sich nach Aufwand und Wert. Holen Sie zwei Angebote ein und fragen Sie nach der Qualifikation, nach Beispielgutachten und danach, ob der Sachverständige die Region kennt. Ein Gutachten für Wendeburg, das mit Braunschweiger Vergleichspreisen rechnet, ist formal richtig und trotzdem am Markt vorbei.

Wann eine Einschätzung vor Ort genügt

In den meisten Verkaufsfällen. Wer verkaufen will, braucht keine Zahl für die Akte, sondern eine für den Markt: Was ist realistisch erreichbar, mit welchem Preis starten Sie, wo liegt Ihre Untergrenze? Ein Gutachten beantwortet diese Fragen nicht besser: Es ist zum Stichtag erstellt, der Markt bewegt sich, und Käufer zahlen nicht den Verkehrswert, sondern das, was sie bereit sind zu zahlen.

Für diese Frage sehen wir uns Ihre Immobilie vor Ort an: den Zustand, die genaue Lage in der Straße und die Nachfrage im jeweiligen Ort. Brauchen Sie danach ein Dokument zum Vorlegen (für Familie, Bank oder Behörde, aber nicht für ein Gericht), gibt es dafür unsere schriftliche Marktwerteinschätzung. Sie ist eine eigene, kostenpflichtige Leistung und wird bei einem Verkaufsauftrag angerechnet. Hilft in Ihrem Fall nur ein förmliches Gutachten, sagen wir Ihnen das.

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Wer wann was verlangt

Finanzamt

Für den Nachweis eines niedrigeren Wertes bei Erbschaft- und Schenkungsteuer: Gutachten des Gutachterausschusses oder eines qualifizierten Sachverständigen (§ 198 BewG).

Gerichte

Betreuungsgericht beim Verkauf durch einen Betreuer, Familiengericht im Zugewinnausgleich, Vollstreckungsgericht in der Versteigerung (§ 74a ZVG).

Gesetzliche Grundlage

Verkehrswert nach § 194 BauGB, Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022).

Verkauf

Für den Verkauf genügt in aller Regel eine fundierte Einschätzung vor Ort. Ein Gutachten wird gebraucht, wenn eine Zahl standhalten muss, nicht wenn sie überzeugen soll.

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberatung.

Ein Gutachten ist dafür gemacht, vor Dritten zu bestehen. Eine Einschätzung ist dafür gemacht, am Markt zu bestehen. Das ist nicht dasselbe.
Zur Abgrenzung

Häufige Fragen zum Gutachten

Ist Ihre schriftliche Bewertung ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Sie ist eine ausführliche, begründete Bewertung zum Vorlegen, aber kein förmliches Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Wo ein solches verlangt wird (Finanzamt nach § 198 BewG, Gericht), sagen wir Ihnen, woran Sie das erkennen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Die Honorare sind frei vereinbar und hängen von Aufwand, Wert und Sachverständigem ab. Holen Sie zwei Angebote ein und lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich bestätigen.

Wie lange ist ein Gutachten gültig?

Es gilt zum Wertermittlungsstichtag. Eine formale Verfallsfrist gibt es nicht, aber Finanzämter und Gerichte akzeptieren meist nur Gutachten, deren Stichtag nahe am maßgeblichen Zeitpunkt liegt, beim Erbfall etwa der Todestag.

Erstellt der Gutachterausschuss auch Gutachten für Privatleute?

Ja. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig erstellt auf Antrag Verkehrswertgutachten gegen Gebühr (§ 193 Abs. 1 BauGB). Sie werden von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.

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Wir melden uns und sagen Ihnen, ob Ihre Lage ein förmliches Gutachten verlangt, unverbindlich. Genügt eine Einschätzung, sehen wir uns Ihre Immobilie an.

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