Ortsübliche Vergleichsmiete für Peine berechnen
Hier berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Mietwohnung in Peine — nach dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt (§ 558d BGB). Der Rechenweg ist durch den Mietspiegel fest vorgegeben: Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Lage ergeben die Miete. Einen Verkaufswert schätzt der Rechner nicht, und er ersetzt keine Immobilienbewertung.
Geltungsbereich: Der Mietspiegel gilt für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen (mit Zuschlag auch für Ein- und Zweifamilienhäuser), mit WC innerhalb der Wohnung, Bad oder Dusche und Sammelheizung. Er gilt nicht für Substandard-Wohnungen sowie u. a. möblierte, gewerblich genutzte oder geförderte Wohnungen.
Quelle: Stadt Peine, „Qualifizierter Mietspiegel Stadt Peine – Fortschreibung 2026", gültig 01.03.2026–28.02.2028. PDF öffnen. Zuletzt geprüft am 17.09.2026.
Zwischenstand · über 65 bis 90 m² · Baujahr 1974–1990
6,66 € /m²
452,88 €
gesamt
Für dieses Feld trifft der Mietspiegel keine Aussage.
Bitte Baujahr und Wohnfläche angeben.
Was ein Mietspiegel ist — und was er bewirkt
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht darüber, was in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlt wird — gegliedert nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab, an dem sich eine Mieterhöhung im laufenden Vertrag messen lassen muss (§ 558 BGB), und sie ist die Orientierung, wenn eine Wohnung neu vermietet wird.
Das Gesetz kennt zwei Formen. Der einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) wird von der Gemeinde oder gemeinsam von Vermieter- und Mietervertretern erstellt oder anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) muss darüber hinaus nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein. Der Unterschied ist nicht formal: Nur beim qualifizierten Mietspiegel vermutet das Gesetz, dass die ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Wer im Streitfall etwas anderes behauptet, trägt die Beweislast.
Peine hat einen qualifizierten Mietspiegel.
Der Mietspiegel der Stadt Peine
- Herausgeber
- Stadt Peine, Hochbauamt (Abteilung Stadtplanung)
- Erhebung und Auswertung
- Koopmann Analytics KG, Hamburg
- Anerkennung
- Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB durch die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter. Fachlich begleitet von einem Arbeitskreis aus Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Stadt und Kreis Peine e. V., Mieterverein Peine und Umgebung e. V., Peiner Heimstätte, Wohnbau Salzgitter und der Stadt Peine.
- Datenbasis
- Repräsentative Erhebung bei Peiner Vermietern und Mietern, Stichtag 01.10.2023. Einbezogen wurden nur Mieten, die in den sechs Jahren zuvor neu vereinbart oder geändert wurden — reine Betriebskostenanpassungen nach § 560 BGB zählen nicht als Änderung.
- Fortschreibung
- Die Werte von 2024 wurden mit dem Verbraucherpreisindex (Oktober 2023 bis Oktober 2025) um 4,41 Prozent angehoben.
- Gültigkeit
- 01.03.2026 bis 28.02.2028
Drei Eigenheiten, die bei der Anwendung zählen
Keine Wohnlagen in der Tabelle. Der Arbeitskreis hat zwischen den Peiner Wohnstandorten keine Mietunterschiede gefunden, die eine Unterscheidung nach Wohnlage rechtfertigen würden. Die Lage taucht deshalb erst in der Orientierungshilfe als einzelnes Merkmal auf, nicht in der Tabelle selbst.
Nettokaltmiete. Alle Werte sind Grundmieten je Quadratmeter ohne Betriebskosten. Zuschläge für Möblierung, Untervermietung oder eine Garage sind nicht enthalten.
Die Orientierungshilfe ist nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Die Merkmalsliste, mit der sich eine Wohnung innerhalb der Spanne einordnen lässt, beruht auf dem Sachverstand der beteiligten Fachleute und soll die Anwendung erleichtern. Die gesetzliche Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB trägt die Tabelle — nicht die Punktbewertung der Merkmale.
Welche Rolle die Merkmale spielen
Warum es eine Spanne gibt und keinen einzelnen Wert
Die Tabelle des Mietspiegels kennt von einer Wohnung nur zwei Dinge: Wohnfläche und Baujahr. Alles Weitere — wie das Bad ausgestattet ist, ob ein Balkon dazugehört, wie die Umgebung aussieht — steckt nicht darin. Deshalb weist der Mietspiegel zu jedem Feld nicht einen Wert aus, sondern drei: einen Mittelwert und dazu die Spanne, in der sich vier Fünftel der erhobenen Mieten bewegen. Hat eine Wohnung weder besondere Vorteile noch Nachteile, liegt ihr Mietwert nahe am Mittelwert.
Was die Merkmale tun
Die Merkmale sind das Werkzeug, mit dem eine konkrete Wohnung innerhalb dieser Spanne eingeordnet wird. Jedes zutreffende Merkmal bringt Punkte mit — wohnwertmindernde Merkmale Minuspunkte, wohnwerterhöhende Pluspunkte. Beide Seiten werden gegeneinander aufgerechnet, übrig bleibt ein Saldo.
Die Punktzahlen sind dabei nicht überall gleich. Die meisten Merkmale zählen 10 Punkte. Schwerer wiegen ein fehlender Balkon (20), ein Energiekennwert über oder unter den genannten Schwellen (jeweils 25) und die Wohnlage (30). Diese Gewichtung stammt von den Fachleuten, die den Mietspiegel erstellt haben.
Wie aus Punkten Euro werden
Der Saldo wird als Prozentsatz gelesen und auf den Abstand zwischen Mittelwert und Spannenende angewendet: bei einem Plus auf den Abstand nach oben, bei einem Minus auf den Abstand nach unten. Ein Saldo von 100 Punkten führt genau an das Ende der Spanne. Weiter geht es nicht — Punkte darüber hinaus bleiben unberücksichtigt.
Weil der Mittelwert selten genau in der Mitte der Spanne liegt, wiegt ein Pluspunkt meist anders als ein Minuspunkt. Im Feld für 65 bis 90 m², Baujahr 1974 bis 1990, reicht die Spanne von 5,54 € über den Mittelwert 6,66 € bis 8,30 €: nach oben sind es 1,64 €, nach unten nur 1,12 €. Zehn Pluspunkte bedeuten dort 16 Cent mehr, zehn Minuspunkte 11 Cent weniger.
Was nicht mitzählt
Nur, was der Vermieter stellt. Hat ein Mieter Ausstattung auf eigene Kosten verbessern lassen, ohne dass der Vermieter die Kosten erstattet hat, bleibt sie bei der Einordnung außer Betracht.
Die Mindestausstattung ist schon enthalten. WC innerhalb der Wohnung, Bad oder Dusche und Sammelheizung setzt der Mietspiegel voraus — sie stecken bereits in den Tabellenwerten und zählen nicht zusätzlich als Pluspunkt.
Zwei Abschläge gelten nur für Mehrfamilienhäuser. Die fehlende Gegensprechanlage und der fehlende elektrische Türöffner entfallen bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Rechner blendet beide aus, sobald Sie die Gebäudeart umstellen.
So kommt das Ergebnis zustande
- Wohnfläche und Baujahr bestimmen das Tabellenfeld. Daraus ergeben sich drei Werte: Spannenunterwert, Mittelwert und Spannenoberwert.
- Die angekreuzten Merkmale werden gegeneinander aufgerechnet — Minuspunkte gegen Pluspunkte.
- Der Saldo verschiebt den Mietwert vom Mittelwert aus: bei einem Plus in Richtung Oberwert, bei einem Minus in Richtung Unterwert. 100 Punkte entsprechen genau dem Ende der Spanne; was darüber hinausgeht, bleibt unberücksichtigt.
- Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus kommt zum Schluss der Zuschlag von 1,03 €/m² hinzu.
Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen zum Mietspiegel
Wer gibt den Mietspiegel für Peine heraus?
Herausgeberin ist die Stadt Peine, konkret das Hochbauamt mit seiner Abteilung Stadtplanung. Erhoben und ausgewertet hat die Daten die Koopmann Analytics KG aus Hamburg. Begleitet wurde die Erstellung von einem Arbeitskreis, in dem der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Stadt und Kreis Peine e. V., der Mieterverein Peine und Umgebung e. V., die Peiner Heimstätte, die Wohnbau Salzgitter und die Stadt vertreten sind. Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist er von den Interessenvertretern beider Seiten anerkannt und verabschiedet worden.
Wie oft wird der Mietspiegel neu erstellt?
Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden (§ 558d Abs. 2 BGB). Für die Anpassung zwischendurch genügt eine Fortschreibung anhand des Verbraucherpreisindex — genau das ist die aktuelle Fassung: Die Werte der Erhebung von 2024 wurden um 4,41 Prozent angehoben. Diese Fortschreibung gilt vom 01.03.2026 bis zum 28.02.2028, danach steht eine vollständige Neuerhebung an.
Ist der Mietspiegel bindend?
Er ist kein Gesetz und macht bestehende Mietverträge nicht unwirksam: Eine vereinbarte Miete außerhalb der ausgewiesenen Spanne bleibt wirksam — der Mietspiegel weist ausdrücklich auf die Bindungswirkung von Verträgen hin. Seine Kraft liegt woanders. Bei einem qualifizierten Mietspiegel vermutet das Gesetz, dass die dort genannten Werte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB); wer im Streitfall etwas anderes behauptet, muss es beweisen. Außerdem müssen die Werte des passenden Tabellenfeldes in einem Mieterhöhungsverlangen genannt werden, selbst wenn die Erhöhung anders begründet wird (§ 558a Abs. 3 BGB).
Was unterscheidet einen einfachen vom qualifizierten Mietspiegel?
Ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) ist eine von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern erstellte oder anerkannte Übersicht. Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) muss zusätzlich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein. Nur er trägt die gesetzliche Vermutungswirkung und damit vor Gericht deutlich mehr Gewicht. Peine hat einen qualifizierten Mietspiegel.
Gilt der Mietspiegel für jede Wohnung in Peine?
Nein. Er bildet Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen ab, einschließlich vermieteter Eigentumswohnungen darin; für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern samt Reihenhäusern gilt ein Zuschlag von 1,03 €/m². Ausgenommen sind Substandard-Wohnungen — also Wohnungen ohne innenliegendes WC, ohne Bad oder Dusche und ohne Sammelheizung — sowie unter anderem möblierte und teilmöblierte Wohnungen, geförderter Wohnungsbau, Werks- und Dienstwohnungen mit vergünstigter Miete, Penthouse- und Maisonette-Wohnungen, Appartements, Wohnungen ohne eigenen Zugang oder ohne Küche und gewerblich genutzte Wohnungen.
Welche Miete zeigt der Rechner — kalt oder warm?
Die Nettokaltmiete: die monatliche Grundmiete je Quadratmeter Wohnfläche, ohne sämtliche Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Zuschläge für Möblierung, Untervermietung oder eine Garage sind darin nicht enthalten und dürfen auch nicht hineingerechnet werden.
Meine Miete liegt über dem Spannenoberwert. Ist sie zu hoch?
Nicht automatisch. Die Spanne umfasst die höchsten und niedrigsten Werte von vier Fünfteln der erhobenen Mieten je Wohnungstyp — ein Fünftel liegt also von vornherein außerhalb, und bestehende Verträge werden dadurch nicht unzulässig. Die rechtlichen Grenzen, ab denen eine Miete angreifbar wird, liegen höher und hängen an weiteren Voraussetzungen, etwa dem Ausnutzen eines geringen Wohnungsangebots. Die Werte, die dieser Rechner unter „Orientierungsgrenzen" zeigt, sind deshalb Anhaltspunkte für ein Gespräch, keine Feststellung.
Zählt eine Ausstattung, die ich als Mieter selbst eingebaut habe?
Nein. Maßgeblich ist allein das Ausstattungsniveau, das der Vermieter zur Verfügung stellt. Hat ein Mieter auf eigene Kosten verbessert, ohne dass der Vermieter die Kosten erstattet hat, bleibt diese Ausstattung bei der Einordnung unberücksichtigt.
Warum zeigt der Rechner für meine Angaben kein Ergebnis?
Zwei Felder der Mietspiegeltabelle sind nicht besetzt, weil dafür zu wenige Mietwerte vorlagen: Wohnungen bis 45 m² ab Baujahr 2008 und Wohnungen über 90 m² mit Baujahr 1974 bis 1990. Für diese beiden Kombinationen trifft der Mietspiegel keine Aussage. Drei weitere Felder beruhen auf 15 bis 29 Mietwerten; dort weist der Rechner auf die bedingte Aussagekraft hin.
Wo finde ich den amtlichen Mietspiegel und wer gibt Auskunft?
Die Stadt Peine veröffentlicht ihn als PDF-Broschüre; sie ist oben auf dieser Seite verlinkt. Auskunft und Beratung zum Mietspiegel geben laut Broschüre der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Stadt und Kreis Peine e. V., der Mieterverein Peine und Umgebung e. V. sowie das Hochbauamt der Stadt Peine.
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